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OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2001 - 2 A 10267/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Koblenz - 6 K 977/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2001 - 2 A 10267/01
- BVerwG, 28.09.2001 - 2 B 35.01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 11.06.1986 - 1 RA 7/85
Einstufige Juristenausbildung - Bielefelder Modell - Rechtspraktikantenverhältnis …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2001 - 2 A 10267/01
Dabei gilt auch zu berücksichtigen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 11. Juni 1986 - 1 RA 7/85 - und vom 7. Juli 1998 - B 5/4 RA 13/97 R -), der der Senat folgt, eine zweifelsfreie positive Gewährleistungsentscheidung der nach § 6 Abs. 2 AVG zuständigen Stelle zwingende Voraussetzung für den Eintritt der Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 AVG ist.Dies entspricht dem allgemeinen Prinzip, die dienstrechtlichen Vorfragen einer Versicherungsfreiheit möglichst durch die zuständige Verwaltungsbehörde entscheiden zu lassen und dadurch eine sachgemäße und einheitliche Beurteilung dieser Fragen sowohl im dienstrechtlichen wie auch im versicherungsrechtlichen Bereich sicherzustellen (BSG, Urteil vom 11. Juni 1986 - 1 RA 7/85 -).
- BSG, 07.07.1998 - B 5/4 RA 13/97 R
Ausschluß von Leistungen zur Rehabilitation für einen in der gesetzlichen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2001 - 2 A 10267/01
Dabei gilt auch zu berücksichtigen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 11. Juni 1986 - 1 RA 7/85 - und vom 7. Juli 1998 - B 5/4 RA 13/97 R -), der der Senat folgt, eine zweifelsfreie positive Gewährleistungsentscheidung der nach § 6 Abs. 2 AVG zuständigen Stelle zwingende Voraussetzung für den Eintritt der Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 AVG ist. - LAG Niedersachsen, 14.09.1999 - 13 Sa 2894/98
Anspruch auf Auszahlung der Gehaltskürzung; Zusage beamtenähnlicher Versorgung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2001 - 2 A 10267/01
Bei der Zusage beamtenrechtlicher Versorgung im Rahmen eines Angestelltenvertrages handelt es sich um eine solche Nebenabrede, weil sie nicht die vereinbarten Hauptleistungspflichten (Arbeitsleistung gegen Entgelt) betrifft (vgl. LAG Nds., Urteil vom 19. September 1999 - 13 Sa 2894/98 -).
- VG Neustadt, 18.02.2014 - 1 K 745/13
Freibetrag bei der Anrechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Des Weiteren zeigt ein Blick auf die ebenfalls in den Schutzbereich der Übergangsregelung einbezogenen Rechtsverhältnisse gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - SGB - VI, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Art. 2 § 2 Abs. 4 2. HStruktG maßgeblich auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Versorgungsanwartschaft abstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2001 - 2 B 35/01 -, juris; OVG RP, Urteil vom 25. Mai 2001 - 2 A 10267/01.OVG -, ESOVG RP).